Im Kopf jeder GOZ-Leistung ist ein aktiver Taschenrechner Ausgangssymbol für die Einzelfall-Gebührenkalkulation
- mit wahlweise Eingabe eines individuell kalkulierten Eurobetrages und Resultat "nötiger Steigerungssatz" oder
- mit wahlweise Eingabe eines Steigerungssatzes und Resultat "nötiger Eurobetrag".
Nur nach Gebührenbestimmung erscheint bei Überschreiten des Durchschnittssatzes die neue PSR-Begründungssystematik
- mit Einbettung des jeweiligen Faktors in eine "maßgeschneiderte" Formulierung des ersten Begründungsteils
- mit Ausweis der gewählten Bemessenskriterien "besondere Schwierigkeit" und/oder "besonderer Zeitaufwand" bzw. besondere Umstände:
- mit wahlweise Anfügen von Gründen für das jeweilige Bemessen aus zzt. 12 Vorschlägen je GOZ-Nummer (ca. 2.500 Alltagsgründe)
- mit automatischem Zusammenfügen zur kopierbereiten fertigen Begründung (Klick rechte Maustaste)
- zum sofortigen Einfügen der Begründung in Leistungserfassung, Rechnung oder z.B. Brief,
- auch mit textlicher Berücksichtigung einer ggf. nötigen § 2-Vereinbarung