Was ist der Gebührenrechner und wie nutze ich diesen?

Im Kopf jeder GOZ-Leistung ist ein aktiver Taschenrechner Ausgangssymbol für die Einzelfall-Gebührenkalkulation

  • mit wahlweise Eingabe eines individuell kalkulierten Eurobetrages und Resultat "nötiger Steigerungssatz" oder
  • mit wahlweise Eingabe eines Steigerungssatzes und Resultat "nötiger Eurobetrag".

Nur nach Gebührenbestimmung erscheint bei Überschreiten des Durchschnittssatzes die neue PSR-Begründungssystematik

  • mit Einbettung des jeweiligen Faktors in eine "maßgeschneiderte" Formulierung des ersten Begründungsteils
  • mit Ausweis der gewählten Bemessenskriterien "besondere Schwierigkeit" und/oder "besonderer Zeitaufwand" bzw. besondere Umstände:
  1. mit wahlweise Anfügen von Gründen für das jeweilige Bemessen aus zzt. 12 Vorschlägen je GOZ-Nummer (ca. 2.500 Alltagsgründe)
  2. mit automatischem Zusammenfügen zur kopierbereiten fertigen Begründung (Klick rechte Maustaste)
  3. zum sofortigen Einfügen der Begründung in Leistungserfassung, Rechnung oder z.B. Brief,
  4. auch mit textlicher Berücksichtigung einer ggf. nötigen § 2-Vereinbarung

 

geschrieben: 11.05.2016

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