Neu im Juli

  • Bei Nr. 8065 GOZ "elektronisches Registrieren UK-Bewegungen" ist im Unterpunkt 8. (Beispiele) ein neues Behandlungsschema mit zusätzlicher Computerauswertung optisch-elektronischer Modelle im "virtuellen Artikulator" (Analogie)

  • Am Beispiel des "Abtrennens eines Abutments" wurde bei Nr. 2290 - 2.7 und 4.0.1 die Bedeutung von "oder Ähnliches" in der Leistungsbeschreibung der 2290 GOZ erklärt.


  • Bei "Recht/Verordnungen" im GKV-Teil gibt es eine umfangreiche Ausarbeitung mit Tabellen und Beispielen zu Reparaturen in der GKV von Regina Granz, Leiterin der Geschäftsstelle der ZA-Nord in Stade.

  • Bei "Recht/Verordnungen" ist unter Beschlüsse des GOZ-Konsultationsgremiuns von BZÄK, PKV und Beihilfe ein neuer Beschluss Nr. 21 des Beratungsforums von BZÄK, PKV und Beihilfe eingestellt worden.

  • Die ZA Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft AG erstritt wichtiges, noch nicht rechtskräftiges Urteil:
    AG Düsseldorf, 1.7.16, Az. 25 C 2953/14
    1. Die Nr. 2197 (adhäsive Befestigung) ist neben Kompositrestaurationen nach den Nrn. 2060 ff. ansetzbar. Darüber hinaus hat das Gericht in der Urteilsbegründung festgehalten, dass die Interpretation des einschlägigen DGZ-Gutachtens zur Adhäsivbefestigung seitens der BZÄK (Bundeszahnärztekammer) fachlich falsch ist und klar den Ausführungen im DGZ-Gutachten widerspricht.
    2. Die Entfernung einer vorhandenen Wurzelfüllung, berechnet als Analogleistung (hier entsprechend 2300a), ist zutreffend, da es sich um eine selbständige Leistung vor Beginn der Wurzelkanalaufbereitung nach Nr. 2410 GOZ handelt.

  • AG Düsseldorf, 1.7.16, Az. 25 C 2953/14
    Die Ziffer 2390 GOZ ist neben anderen endodontischen Leistungen nicht abrechenbar.
    "Auch wenn aus zahnmedizinisch fachlicher Sicht eine Abrechnung der Trepanation neben anderen endodontischen Leistungen sinnvoll erscheint, ist es nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht Aufgabe der Judikative, legislative Fehlgriffe - z.B. durch unklare Formulierungen - zu korrigieren. Vielmehr obliegt es dem Verordnungsgeber, eine eindeutige und zweifelsfreie gesetzliche Grundlage zu schaffen."

geschrieben: 25.07.2016

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