- Neue GKV Richtlinie zu Adhäsivbrücken
Versorgung mit Brücken: Unter "Recht/Verordnungen" sind in die Zahnersatzrichtlinien unter Nrn. 22 und 24 neue Bestimmungen zu zwei- oder einflügeligen Adhäsivbrücken, auch zum Ersatz von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen eingestellt worden. (Gültigkeit ab 4.5.2016)
Text und Kommentierung der BEMA-Nr. 93 (Frontadhäsivbrücke) wurden aktualisiert.
- Neue Richtlinie zu GKV-Krankenfahrten
Fahrtkosten Anfahrt Zahnarztbesuch: Die ab 5.5.2016 gültige Krankentransport-Richtlinie erlaubt derartige Verordnung zwecks nötiger Behandlung in der zahnärztlichen Praxis für "dauerhaft" (nicht für vorübergehend) immobile Kranke. (Siehe auch unter www.g-ba.de)